Beispiele gefällig?
Übersetzer von neuer Harry-Potter-Folge endet im Gefängnis
14.08.2007 » Tags: Schüler, Harry Potter, Untersuchungshaft, Gefängnis, Kapitel, Zeitung, Internet, Urheberrecht, Verlag, französische Version, Polizei, Übersetzung
In Frankreich wurde nun ein sprachbegabter 16-Jähriger Schüler für eine Nacht in Untersuchungshaft genommen, da er die ersten Kapitel des neuesten Bandes von Harry Potter unerlaubt übersetzt und in das Internet gestellt hat. Wie die Zeitung Le Parisien berichtete müsse sich der Schüler nun wegen Verstoß gegen das Urheberrecht verantworten.
Die Ermittlung kam durch den Hinweis des französischen Verlages Gallimard zustande, der die Übersetzung von "Harry Potter and the Deathly Hallows" im Internet gefunden hatte. Der Verlag hat in Frankreich die Rechte an der neuesten Ausgabe. Offiziell erscheint die französische Version des siebten Bandes im Oktober 2007. In Deutschland erscheint der Band unter dem Titel: "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes".
Die Polizei geht allerdings davon aus, dass der Schüler sich mit der Übersetzung nicht bereichern wollte, sondern ein Fan von Harry Potter ist. Die Website auf der die Übersetzung zu finden war, wurde inzwischen gesperrt.
Fazit:
Dem Schüler droht eine Verurteilung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht, da er nicht im Besitz der heiß begehrten Lizenz war. Zudem kann der Verlag zivilrechtliche Forderungen stellen. Ob dies auch tatsächlich passiert bleibt abzuwarten. Der Verlag Gallimard hat sich noch nicht detailliert zum weiteren Vorgehen geäußert.
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/598.html
5.000 Euro für 2 Ebay Bilder
Rechtsverletzungen an Fotos in Ebay, die auch in Frankreich abrufbar sind? Ein französischer Anwalt mahnt eine Bildrechtsverletzung ab, die aus zwei Fotos bestehen, die in Ebay Deutschland eingestellt worden waren, aber wohl auch in Frankreich abrufbar. Er will hierfür die recht stattliche Summe von € 2.500,00 pro Bild. Pariser Gerichte bestimmen regelmäßig Schadensersatz in dieser Höhe.
Preisvergleichsortal geschlossen
Carrefour hat gegen E. Leclerc (Galec) wegen unzulässiger vergleichender Werbung geklagt. Ein Gericht hat am 7. Juni 2006 die Schließung der Internet-Seite angeordnet. Diese Seite ermöglichte den Verbraucher, die Preise unterschiedlicher Produkte in verschiedenen Supermarktketten zu vergleichen. Ziel war die Darstellung der günstigen Anbieter. Die Ergebnisse waren oft für die Leclerc-Gruppe vorteilhaft.
Um Leclerc zu verurteilen, hat der Richter des Handelsgerichts Paris (http://www.legalis.net/jurisprudence-decision.php3?id_article=1732) zunächst berücksichtigt, dass Galec die verbraucherrechtlichen Bestimmungen über die vergleichende Werbung nicht respektiert hat. Die veröffentlichten Angaben auf der Seite waren tatsächlich weder richtig noch objektiv. Bei der vergleichenden Werbung dürfen nur Güter oder Dienstleistungen verglichen werden, die dieselbe Wirkung entfalten oder denselben Zweck verfolgen. Der Richter bemängelte, dass keine repräsentative Produktliste verwendet wurde.
Der Slogan "qui est le moins cher" (wer ist der Billigste?) ist der Auffassung des Gericht nach auBerdem "irrefürend" und sehr allgemein gefasst.
Aus diesem Grund hat der Richter die SchliebBung der Internet-Seite angeordnet. Galec ist dieser Entscheidung gefolgt. Aber Carrefour hat keinen Schadensersatz erhalten, da versäumt wurde, die Schadenshöhe genau zu beziffern.

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