Freitag, 7. Dezember 2007
Vorratsdatenspeicherung II
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
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Mittwoch, 5. Dezember 2007
Vorratsdatenspeicherung
Hinter der Bezeichnung Vorratsdatenspeicherung verbirgt sich ein Verfahren zur Telekommunikationsüberwachung, das weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke erlaubt. Mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten von Terroristen, Straftätern, aber auch jedes anderen Teilnehmers analysieren. Da ohne Anfangsverdacht gespeichert wird und auf Basis des Datenbestands auch das gesamte elektronische Kommunikationsverhalten der Bürger analysiert werden kann, ist dieses Verfahren verfassungsrechtlich umstritten. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.
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Montag, 3. Dezember 2007
Was ist gewerbliches Handeln im Sinne des deutschen Rechts?
Antwort des berüchtigten Abmahnanwaltes Günter Frhr. v. Gravenreuth
Entscheidend ist nicht ein "gewerbliches Handeln", sondern ein "Handeln im geschäftliche Verkehr". "Was ist gewerbliches Handeln im Sinne des ... »
Dauerhafte Einträge
Provider wollen Uploader aufspüren
Die Vereinigung der Internetprovider Frankreichs AFA kündigt "konkrete Maßnahmen" an, um Onlinepiraterie ihrer User zu stoppen. Illegale Uploads wollen die ISPs in Zukunft aufspüren. Angedacht ist der Einsatz sogenannter "Radar-Robots" zum Aufspüren der Uploads, auch Warnmeldungen der Rechteinhaber wolle man gegebenenfalls an die User weiterreichen.
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Montag, 24. September 2007
Internetrecht auf Deutsch
Schutzlandprinzip und Internet
Nach dem Schutzlandprinzip ist das Recht desjenigen Staates anzuwenden, für das um Schutz nachgesucht wird. Hierzu muss das Land bestimmt werden, in dem die betreffende Nutzungs- bzw. Verletzungshandlung erfolgt ist. Es kommt daher nicht zu der im internationalen Deliktskollisionsrecht üblichen Aufspaltung des Tatorts in Handlungs- und Erfolgsort. Abzustellen ist auf den Ort, wo die Verletzungshandlung vorgenommen wird. Dieser fällt zudem aufgrund des Territorialitätsprinzips mit dem Erfolgsort zusammen. "Internetrecht auf Deutsch" vollständig lesen »
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