IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
In Österreich wurde dem Parlament ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei "Gefahr im Verzug" demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.
Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung in der Alpenrepublik auf den Weg gebracht wurde, will die große Koalition der Polizei externer Link in neuem Fenster folgtnoch umfassendere Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Besonderes Bonbon für die Internet-Provider: im Fall der Fälle sollen sie für die Datenermittlung und -Übergabe nicht einmal mehr eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Aber der Dienstweg dürfte dann ja auch kurz werden: Bei "Gefahr im Verzug" können dem Entwurf nach Polizeibeamte ohne gerichtliche Anordnung Userdaten, IP-Adressen und Handy-Standorte von den Providern verlangen. Name, Postadresse, die Funkzelle, in der ein Handy eingebucht ist - alles muss dann ohne Richterkontrolle herausgegeben werden.
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